Sterbebegleitung
Unser Angebot
Was heißt „Ambulante Sterbebegleitung“?
In der ambulanten Sterbebegleitung kommen wir zu Ihnen – in die eigenen vier Wände, ins Heim, auch ins Krankenhaus, wenn Sie in Bergheim stationär aufgenommen wurden.
Wir begleiten Sie dort, wo Sie leben. Wir entlasten Angehörige, beraten in schwierigen Situationen, vermitteln, wenn andere Dienste aus unserem Netzwerk gefragt sind.
Unsere Beratung und Begleitung sind für Sie kostenfrei.
Und so funktioniert es:
Wenn Sie Fragen haben zur Versorgung eines/einer palliativ erkrankten Angenhörigen oder einer sehr alten Person, die sich sozial zurückzieht, viel über das Sterben spricht oder sich gesundheitlich auffallend verschlechtert – oder wenn Sie selbst palliativ erkrankt sind: Melden Sie sich! Sollten Sie zum Personal eines Seniorenheimes gehören und wünschen sich Begleitung für Bewohnerinnen oder Bewohner – lassen Sie es uns wissen!
Bei einem ersten Hausbesuch machen wir uns ein konkretes Bild Ihrer Situation und besprechen mit Ihnen, wie wir Sie unterstützen können. Wir nehmen uns die Zeit, die Sie brauchen! Dabei bestimmen Sie, was Sie sich wünschen: Spaziergänge, Gespräche, Spielen, Singen, Beten, Vorlesen, Zuhören oder einfach Dasein… Lachen oder Weinen.
Bei einem zweiten Besuch stellen wir Ihnen eine/n unserer Ehrenamtlichen vor, der oder die Sie verlässlich und empathisch begleiten wird. Wir achten selbstverständlich darauf, dass es menschlich gut passt und sich alle Beteiligten miteinander wohlfühlen.
Bei allem unterliegen wir und unsere Ehrenamtlichen der Schweigepflicht!
Auch den An- & Zugehörigen bieten wir ein offenes Ohr und Unterstützung an.
Der Einsatz unserer Ehrenamtlichen in den Begleitungen erlaubt Angehörigen, zwischendurch auszuspannen, Dinge zu erledigen und neue Kraft zu sammeln. Auch für sich selbst. Denn nur, wenn Sie gut für sich sorgen, können Sie auch für Ihre Angehörigen da sein. Wir wissen, dass auch Sie ein offenes Ohr und Verständnis brauchen und sind selbstverständlich auch für Sie da.
Beratung zum Thema Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht
Bei einem individuellen Beratungsgespräch oder im Rahmen unserer Kurse „Sorgsam bis zum Schluss“ unterstützen wir Sie bei Ihrer selbstbestimmten Vorsorgeplanung, wie auch bei Fragen zur ambulanten und stationären Versorgung am Lebensende. Diese Informationen bekommen Sie selbstverständlich auch bei uns in einem persönlichen Gespräch im Hospizbüro.
Beachten Sie bei Unklarheiten auch unsere „Häufigen Fragen“ auf der Startseite.
Warum wir das machen
Geschichte und Hintergrund
Im Oktober 1995 gründeten 30 Engagierte den Hospizverein, um ein menschenwürdiges Leben bis zuletzt zu ermöglichen und dem Thema Sterben wieder einen Platz im gemeinschaftlichen Bewusstsein zu geben.
Zu dieser Zeit waren Tod, Sterben und Trauer häufig tabuisiert. Menschen starben oft einsam, unter Schmerzen und ohne Begleitung. Lebensverlängernde, medizinischen Maßnahmen wurden um jeden Preis durchgeführt. Sterbe- und Trauerkultur waren weitgehend in Vergessenheit geraten. Die meisten Menschen wünschen sich jedoch, ihr Leben in vertrauter Umgebung, ohne Schmerzen und in Würde zu beenden. Der Hospizverein setzt sich dafür ein, die Würde des Menschen – unabhängig von Glauben, Herkunft, Weltanschauung, Lebensweise, sexueller Identität und Orientierung oder sozialer Stellung – bis zum letzten Atemzug zu wahren… und darüber hinaus. Neben unserem ambulanten Dienst betreiben wir in enger Partnerschaft aller acht Hospizvereine im Rhein-Erft-Kreis ein stationäres Hospiz, das Haus Erftaue in Erftstadt.
Sterbebegleitung ist nicht Sterbehilfe
Unsere Stellungnahme zum Thema
Assistierter Suizid.
„Ich will (so) nicht mehr leben!“
Die Debatte zum assistierten Suizid und die Rolle unseres ambulanten Hospizdienstes
Worum geht es?
Wer mit schwerkranken Menschen zu tun hat, hört mitunter Sätze wie: „Ich will nicht mehr leben“, „Ich würde gerne sterben“, oder auch: „Ich will so nicht mehr leben“. Meistens steht dahinter der Wunsch, vom Leiden erlöst zu werden, Schmerzen, Übelkeit, Atemnot oder auch tiefe Depression nicht mehr aushalten zu müssen. Nicht immer bedeuten solche Äußerungen tatsächlich den Wunsch zu sterben. Häufig sind es auch der Wunsch, anderen nicht mehr zur Last zu fallen oder das Gefühl „nichts mehr Wert zu sein“, die Menschen zu derartigen Äußerungen veranlassen.
Assistierter Suizid / Suizidbeihilfe
Manche Patient:innen äußern explizit den Wunsch, ihrem Leben ein Ende zu setzen, und sie bitten Ärzt:innen, Pflegepersonal oder auch Angehörige um die Beschaffung und Bereitstellung eines Mittels, das den Tod aktiv herbeiführt. Hier spricht man vom Wunsch nach assistiertem Suizid.
Passive Sterbehilfe
Dieser aktiven Form der Sterbehilfe steht die so genannte passive Sterbehilfe gegenüber. Unter diesem Begriff versteht man die Einstellung lebenserhaltender Maßnahmen wie z.B. künstliche Ernährung oder Beatmung. Begleitend dazu werden Symptome wie Atemnot, Schmerzen oder Übelkeit behandelt. Dieser Vorgang ist erlaubt, wenn der Patient, die Patientin dies explizit wünscht. Ein solcher Wunsch wird optimalerweise frühzeitig in einer Patientenverfügung festgeschrieben – am besten im Gespräch mit den Angehörigen.
Die Rechtsprechung zur Suizidbeihilfe
In einem Gesetz aus dem Jahr 2015 hatte der Bundestag ein Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe ausgesprochen. Ärzt:innen oder Sterbehelfer:innen wurde das Bereitstellen einer tödlichen Substanz verboten. Für Privatpersonen war eine solche Bereitstellung schon immer straffrei.
“Wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.”
§217, StGB
Im Februar 2020 hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe den §217 für verfassungswidrig erklärt. Die Richter erklärten, dass die Freiheit des Menschen und sein Recht auf selbstbestimmtes Sterben durch das Gesetz verletzt werde:
„Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (…) umfasst ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen. Die in Wahrnehmung dieses Rechts getroffene Entscheidung des Einzelnen, seinem Leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ein Ende zu setzen, ist im Ausgangspunkt als Akt autonomer Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft zu respektieren.“
(Aus dem Urteil des Verfassungsgerichtes, Februar 2020)
Was bedeuten dieses Urteil und die Debatte um den Assistierten Suizid für das Angebot der hospizlichen Begleitung?
Der hospizliche Gedanke umfasst die Beratung und Begleitung von Menschen in ihrer letzten Lebensphase sowie die Begleitung ihrer An- und Zugehörigen. Dies geschieht entweder in stationären Hospizen oder durch einen ambulanten Hospizdienst. Ehrenamtliche Mitarbeiter:innen werden für diese Beratung und Begleitung fortgebildet. Dies geschieht im Rahmen unserer Befähigungskurse. Hier werden die Ehrenamtlichen in ihrer Fähigkeit gestärkt, Sterbende und Trauernde zu begleiten. In monatlichen Teamsitzungen und Supervisionen für unsere Ehrenamtlichen entwickeln sie diese Fähigkeit stetig weiter. Die Hauptamtlichen Koordinatorinnen durchlaufen eine Weiterbildung mit Kenntnissen in Palliativ Care, Führungskompetenz und Kommunikation.
Der ambulante Hospizdienst ist ausdrücklich kein Sterbehilfe-Verein.
Handlungen wie Suizidbeihilfe oder auch die Einstellung lebenserhaltender Maßnahmen gehören nicht zu den Aufgaben der Hospizbegleiter:innen oder der hauptamtlichen Koordinatorinnen. Diese beraten und begleiten Menschen, die sich in ihrer letzten Lebensphase befinden. Zu ihren Aufgaben gehört der Umgang mit Ängsten und Trauer, mit dem Abschied von Fähigkeiten und Lebensplänen, mit Vorstellungen und Wünschen von einem Leben nach dem Tod. Und auch der Umgang mit Sterbewünschen.
Sterbewünsche bei Schwerstkranken oder sehr alten Menschen
Äußerungen wie „Ich will (so) nicht mehr leben“, „Wenn ich doch sterben könnte“, „Warum hat der Liebe Gott mich vergessen?“ sind oft ein Ausdruck von Schmerzen und anderen Symptomen, aber auch von Einsamkeit oder Lebens-Müdigkeit. Aufgabe des Hospiz-Teams ist es, solche Äußerungen ernst zu nehmen, nach Möglichkeit Leid zu lindern oder mit auszuhalten.
Unterstützung erhalten Betroffene auch von ambulanten Palliativteams (SAPV und AAPV). Diese bieten die Möglichkeit, solche Prozesse ärztlich und pflegerisch zu begleiten. Palliativärzt:innen haben viele Möglichkeiten, körperliche und auch seelische Qualen zu behandeln. Dazu gehört auch eine palliative Sedierung, wenn dies medizinisch notwendig und von den PatientInnen gewünscht wird.
Unter palliativer Sedierung versteht man die Verabreichung von Medikamenten, die das Bewusstsein sterbender Patienten dämpfen, um belastende Symptome wie Luftnot, Schmerzen oder Angst in der letzten Lebensphase zu lindern oder auszuschalten. Das Bewusstsein des Patienten soll nur so weit reduziert werden, wie es zur Linderung unerträglichen Leiderlebens notwendig ist. (Wikipedia)
Darf ich mich mit Sterbewünschen (meinen eigenen oder denen meiner Angehörigen) an den Hospizdienst wenden? – JA!
Unser Hospizverein ist für Sie da, auch wenn Sie oder ihre Angehörigen den Wunsch haben, Leiden zu verkürzen und zu sterben, sich vielleicht sogar selbst zu töten. Oft helfen Gespräche, den Sterbewunsch näher zu definieren, herauszufinden, wo die Not am größten ist und welche Möglichkeiten es vielleicht doch noch gibt, diese Not zu lindern. Im Rahmen unserer Möglichkeiten begleiten Sie gerne und suchen gemeinsam mit Ihnen nach Wegen für Sie und Ihre An- und Zugehörigen. Wenn wir dabei als ambulanter Hospizdienst an die Grenzen unserer Möglichkeiten geraten, empfehlen wir Sie an andere, spezialisierte Stellen weiter. Eine Zusammenarbeit mit einem Sterbehilfeverein besteht aber ausdrücklich nicht.
Achtung: Bei akuter Suizidgefährdung wenden Sie sich bitte unverzüglich an den Rettungsdienst (112) oder die Polizei (110).
